Christian Mohr

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht

RA Christian Mohr ist seit 2005 Fachanwalt für Erbrecht und betreut Sie umfassend in allen Anliegen des Erbrechts und der lebzeitigen Vermögensnachfolge unter Einbeziehung des Schenkungs-und Erbschaftssteuerrechts.

RA Christian Mohr ist ausschließlich im Erbrecht tätig und gewährleistet durch seine langjährige und hohe Spezialisierung eine professionelle, sachliche und möglichst konfliktfreie Betreuung Ihres Mandats.

Fachgebiete im Erbrecht

  • Erbrechtliche Gestaltungen durch Testamente und Erbverträge
  • Letztwillige Verfügungen von Ehegatten/Lebenspartnern
  • Lebzeitige Vermögensnachfolge Gestaltung von Übergabeverträgen und Schenkungen
  • General-/und Vorsorgevollmachten
  • Unternehmensnachfolge
  • Professionelle Abwicklung von Erbfällen
  • Testamentsvollstreckungen
  • Erbschein und Erbscheinverfahren
  • Regelung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Erbenhaftung
  • Schenkungs- und Erbschaftsteuerrecht

Zur Person

  • Jahrgang 1966
  • Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg
  • seit 1996 zugelassen als Rechtsanwalt
  • seit 2005 Fachanwalt für Erbrecht
  • Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge DVEV
  • DVEV geprüfter Testamentsvollstrecker
  • Fördermitglied der Deutschen Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V. (DIGEV)
  • Diverse Vortragstätigkeiten
  • Mitglied im Bund Katholischer Rechtsanwälte e.V.
  • Geschäftsführender Partner